Handy am Steuer? Zu schnell gefahren? Wirst du als Fahranfänger/in während deiner Probezeit auffällig im Straßenverkehr, bist du dazu verpflichtet an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilzunehmen.
Das Seminar vermittelt auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmenden in der Probezeit eine risikobewusstere Einstellung und eine sicherere und rücksichtsvollere Fahrweise. Das Seminar ist wichtig, um unterschiedliche Fahrweisen zu vergleichen, die Verkehrsbeobachtung zu verbessern und gefährliche Situationen zu analysieren.
Das Aufbauseminar findet in kleinen Gruppen von mindestens 6 bis maximal 12 Teilnehmenden statt und besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe von circa 30 Minuten. In den Sitzungen und in der Fahrprobe besteht Anwesenheitspflicht. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen, allerdings findet nach Abschluss des Aufbauseminars ein Abschlussgespräch statt.
Eine Teilnahme am ASF ist notwendig, wenn du Fahranfänger/in in der zweijährigen Probezeit gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt.
In der Regel wird bei Verkehrsverstößen zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schwerwiegenden B-Verstößen unterschieden.
A-Verstöße
B-Verstöße
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Du brauchst erstmal nichts, außer einen Termin!
Easy, oder?