Du möchtest Ausbildungsfahrlehrer/in werden und angehende Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer ausbilden? Die Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer nach §16 FahrlG macht es Fahrlehrer/innen sowie Fahrschulinhaber/innen und verantwortliche Leitungen möglich, ihren Nachwuchs selbst auszubilden.
Nach Abschluss bist du berechtigt, Fahrlehreranwärter (m/w/d) auszubilden. Die Qualität der angehenden Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer hängt von einer sorgfältigen Ausbildung ab, die wir dir in unserer Fortbildung vermitteln.
Achtung: Die Fahrschulleitung oder verantwortliche Leitung, die ihre Fahrlehrer/innen ausbilden lassen wollen, müssen ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein, auch wenn sie nicht selbst ausbilden!
Wer Fahrlehreranwärter (m/w/d) ausbildet, braucht dafür eine Erlaubnis sowie verschiedene Kenntnisse und Fertigkeiten. Um Ausbildungsfahrlehrer (m/w/d) nach §16 FahrlG zu werden, musst du folgende Voraussetzungen mitbringen:
12. Mai
bis
16. Mai
Dann komm vorbei! Wir beraten dich gerne und bringen dich deiner beruflichen Zukunft näher!
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