Nächste Fahrlehrerfortbildungen §53 (1), (2), und (3) ab dem 7. April + + +

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§ 16 FahrlG Eiweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gemäß §16 FahrlG

Du möchtest Ausbildungsfahrlehrer/in werden und angehende Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer ausbilden? Die Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer nach §16 FahrlG macht es Fahrlehrer/innen sowie Fahrschulinhaber/innen und verantwortliche Leitungen möglich, ihren Nachwuchs selbst auszubilden.

Nach Abschluss bist du berechtigt, Fahrlehreranwärter (m/w/d) auszubilden. Die Qualität der angehenden Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer hängt von einer sorgfältigen Ausbildung ab, die wir dir in unserer Fortbildung vermitteln.

Achtung: Die Fahrschulleitung oder verantwortliche Leitung, die ihre Fahrlehrer/innen ausbilden lassen wollen, müssen ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein, auch wenn sie nicht selbst ausbilden!

Wie werde ich Ausbildungsfahrlehrer?

Wer Fahrlehreranwärter (m/w/d) ausbildet, braucht dafür eine Erlaubnis sowie verschiedene Kenntnisse und Fertigkeiten. Um Ausbildungsfahrlehrer (m/w/d) nach §16 FahrlG zu werden, musst du folgende Voraussetzungen mitbringen:

Inhalte

  • Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens
  • Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung
  • Ziele und Inhalte des Lehrpraktikums
  • Vorbereitung auf die Rolle als Ausbildungsfahrlehrer/in
  • Dokumentation
  • Erfahrungsaustausch & Ideensammlung

Abschluss

  • Zertifikat „Ausbildungsfahrlehrer (m/w/d) gemäß §16 FahrlG“

Termine
2025

12. Mai

bis

16. Mai

Du Hast Fragen?
Oder Bock auf die Fortbildung?

Dann komm vorbei! Wir beraten dich gerne und bringen dich deiner beruflichen Zukunft näher!
Schreib uns einfach oder rufe uns an.