Die Fahrlehrerfortbildung gemäß §53 (1) FahrlG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die Themen wie Verkehrsvorschriften, Fahrtechniken und Lernmethoden umfasst. Jeder Fahrlehrer (m/w/d) ist verpflichtet, mindestens alle 4 Jahre an einer allgemeinen Fortbildung nach § 53 (1) FahrlG teilzunehmen. Diese Fortbildungspflicht ist wichtig aufgrund von Neuerungen und Änderungen im technischen, rechtlichen und pädagogischen Kontext. Diese präsentieren wir unseren Teilnehmenden in angenehmer Atmosphäre und mit erfahrenen Dozenten.
09. April
bis
11. April
17. September
bis
19. September
03. Dezember
bis
05. Dezember
Dann komm vorbei! Wir beraten dich gerne und bringen dich deiner beruflichen Zukunft näher!
Schreib uns einfach oder rufe uns an.